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Erinnerungsstätte schaffen

Eine Erinnerungsstätte für Justizgeschichte schaffen

Dankesrede anläßlich der Entgegennahme des Hans-Litten-Preises

Von Helmut Kramer

Ich danke für die Ehrung.

Was ich daran vor allem akzeptiere ist, daß auf diese Weise an Hans Litten erinnert wird. Der Name Hans Litten steht für ein unerschrockenes Eintreten für Demokratie und Recht. Und was ich gern noch aufgreife, das ist die mit dieser Auszeichnung verbundene Ermutigung, die davon ausgehende Kraft, meine Arbeit verstärkt und noch besser fortzusetzen. Ohne diese Solidarität wäre diese Arbeit mir auch bislang nicht möglich gewesen.

Diese Stunde möchte ich zum Anlaß nehmen, um - im Sinne von Hans Litten - nach Möglichkeiten zu fragen, unsere Justiz so zu gestalten, wie das Grundgesetz es fordert. Eine „Es-ist-erreicht"-Haltung wird das Erfordernis eines solchen Wandels zwar bestreiten. Aber auch Schönfärber werden einräumen, daß der demokratische Rechtsstaat für seinen Bestand an einige Voraussetzungen geknüpft ist, die sich nicht durch bloße Gesetzesnormen schaffen lassen.

Diese Voraussetzungen erblicke ich unter anderem in folgendem: Legitimations- und Akzeptanzerwägungen fordern in der Demokratie eine enge Rückbindung des Gesetzgebers und Richters zur Öffentlichkeit, und zwar nicht zu einer rein akklamatorischen, sondern zu einer kritischen Öffentlichkeit. Der Dialog zwischen Justiz und Bürger kann aber nur gelingen, wenn einerseits die Justiz ihre elitäre Abschottung gegenüber der Öffentlichkeit aufgibt und wenn andererseits der Bürger zu einem kritischen, differenzierten Verständnis der Justiz und ihrer Abläufe befähigt wird. Übrigens braucht auch der Jurist eine solche Qualifizierung, nämlich die Fähigkeit und Bereitschaft, sein eigenes Tun kritisch zu hinterfragen. Aber wem sage ich das hier! Die Beförderung dieses kritischen Dialogs ist ja eines der Hauptanliegen der Vereinigung Demokratischer Juristen. Dazu möchte ich jetzt einen Vorschlag machen.

Wohl das lehrreichste Anschauungsmaterial, um zu einer aufgeklärten Betrachtung der Justiz zu gelangen, bieten die Rechtsabläufe in der Weimarer Republik und im Dritten Reich. Am Beispiel der NS-Justiz läßt sich gewissermaßen spiegelbildlich zeigen, was eine rechtsstaatliche Justiz für alle Lebensbereiche bedeutet. Was den Tatbeitrag der NS-Juristen bis heute lehrreich macht, ist die Methode ihres Vorgehens: Indem sie ihre Entscheidungen mit dem Schein der Glaubwürdigkeit versahen, gewährten sie den Machthabern eine weitaus wirksamere Unterstützung, als dies bei offensichtlich weisungsgebundenen Richtern der Fall gewesen wäre. Unter dem Einsatz ihres gesamten juristischen Auslegungsinstrumentariums verrechtlichten sie das Unrecht, errichteten sie vor dem Terror eine Legitimationsfassade. Sie kamen nicht trotz ihrer gediegenen juristischen Ausbildung, sondern gerade mit Hilfe des herkömmlichen juristischen Methodeninstrumentariums zu ihren mörderischen Ergebnissen.

Erschreckend ist, daß vieles davon - vor allem der Mißbrauch des Auslegungsinstrumentariums - bereits in scheinbar rechtsstaatlichen Zeiten - in der Weimarer Republik - sozusagen modellhaft von den Richtern eingeübt und vorweggenommen wurde.

Hans Litten hatte das erkannt. Deshalb ergriff er Partei, Partei nicht im parteipolitischen Sinn, aber er stellte sich auf die Seite der Schwachen, der Verfolgten. Schon damals stellten sich die Richter mehrheitlich in den Dienst undemokratischer Kräfte. An der Spitze stand das Reichsgericht. Für die Zeit nach 1933 wird übrigens meist übersehen, daß trotz des Übergangs gewisser Kompetenzen auf den Volksgerichtshof das Reichsgericht im Bereich der Interpretationsherrschaft nach wie vor die wichtigste Gerichtsinstanz war. Vor und nach 1933 ist die Entscheidungstätigkeit des Reichsgerichts eine Fundgrube für den ergebnisorientierten Umgang mit dem Auslegungsinstrumentarium. Was für Lehrstücke, welches modellhafte Anschauungsmaterial zur Verdeutlichung, wie stark das Recht in Politik und Leben eingreifen kann! Aber nur wenige kümmern sich darum, dies wissenschaftlich zu erforschen und für die Juri-stenausbildung und für die Aufklärung der Öffentlichkeit nutzbar zu machen.

Im vergangenen Sommer haben meine Frau und ich das Gebäude des ehemaligen Reichsgerichts in Leipzig aufgesucht. Schon vorher hatten wir Pressemeldungen über das darin befindliche Museum gelesen. An Ort und Stelle waren wir dann aber doch überrascht angesichts solcher architektonischer Authentizität. Bereits der Gesamtanblick und die gewaltige Halle des Treppenhauses sind zu Stein gewordene Rechtsgeschichte. Am eindruckvollsten ist der vollständig erhaltene Plenarsaal. Hier haben sich fast alle bedeutenden Reichsgerichtsprozesse abgespielt, vor allem die großen politischen Strafprozesse, vom Karl Liebknecht-Prozeß 1907 über die Hochverratsprozesse gegen Kommunisten, den sog. Ulmer Reichswehrprozeß 1930 mit Hitlers Le-galitätseid, den Weltbühnen-Prozeß gegen Carl von Ossietzky und Walter Kreiser und dem Reichstagsbrandprozeß. Eine einzigartige Verkörperung der deutschen Geschichte, insbesondere der Justizgeschichte.

Wie hat man diesen Fundus eines hochrangigen Geschichtsdenkmals, diese Chance genutzt, um „vor Ort" in die Auseinandersetzung mit der Justizgeschichte der letzten einhundert Jahre einzutreten?

Nun, in der ehemaligen DDR hatte man hier - neben einer im Erdgeschoß des Gebäudes untergebrachten Gemäldegalerie - im Jahre 1952 das Georgi-Dimitroff-Museum eingerichtet, eine im wesentlichen dem Reichstagsbrandprozeß und seinem Umfeld gewidmeten Dauerausstellung, nicht frei von ideologischer Verzerrung.

Nach der „Wende" wurde mit einer auf drei Abschnitte konzipierten Ausstellung begonnen, deren erster Teil - Gebäudegeschichte und Reichsgerichtsgeschichte 1879 bis 1918 - als „Museum des Reichsgerichts - Forschungsstelle" im Jahre 1990 eröffnet wurde. Zu der Eröffnung des zweiten (1933-1945) kam es nicht mehr. Vielmehr wurde das Museum ersatzlos abgewickelt, durch Beschluß der sächsischen Landesregierung vom 11. Dezember 1990.

Im Interesse des Rechtsstaats ist es dringend notwendig, zur Erinnerung an die verhängnisvolle deutsche Rechtsgeschichte der letzten hundert Jahre eine dauernde Stätte der Forschung zu schaffen. Als Standort bietet sich das Reichsgerichtsgebäude an. Es gibt keinen anderen Ort, zumal das Gebäude, in dem der Volksgerichtshof in Berlin 1936 seinen Sitz gehabt hat, zerstört und restlos abgerissen ist.

Ich möchte also dazu aufrufen, die Idee eines Reichsgerichtsmuseums oder eines Museums zur neueren Justizgeschichte - über den Namen müßte man noch reden - mit angeschlossener Forschungsstätte zu erörtern und, um die Idee voranzutreiben, einen Verein zu gründen.

Schwierigkeiten lassen sich voraussagen. Die Kassen der öffentlichen Haushalte sind leer, und der Verteidigungsetat oder die Milliardenzuschüsse für die Expo 2000 in Hannover müssen weiterhin finanziert werden. Die durch den wirtschaftlichen Aufbau im Osten gesetzten finanziellen Prioritäten dürften allerdings nicht entgegenstehen. Schließlich handelt es sich um ein Projekt mit Standort in einem der neuen Bundesländer, und die mit dem Projekt verbundenen Belastungen halten sich in Grenzen.

Sodann soll das Gebäude eines Tages das Bundesverwaltungsgericht beherbergen. Wer die auf 250 Millionen geschätzten Kosten für den Umbau des denkmalgeschützten Palastes tragen soll, steht freilich ebenso in den Sternen wie die Frage nach einem Ersatzbau für die besagte Gemäldegalerie, das renommierte Museum der Bildenden Künste. Weder weiß man, woher man den Bauplatz noch das Geld für einen entsprechend teuren neuen Museumsbau nehmen soll. Ein Neubau für das Bundesverwaltungsgericht käme insgesamt wohl kostengünstiger.

Merkwürdig erscheint auch der Umgang mit der Tradition. Einerseits soll das Bundesverwaltungsgericht seinen angestammten Platz in dem traditionsreichen Gebäude des Preußischen Oberverwaltungsgerichts an der Hardenbergstraße in Berlin aufgeben, andererseits würde mit dem Einzug in das Reichsgerichtsgebäude an eine unselige Justiztradition angeknüpft werden, mit der die Verwaltungsgerichtsbarkeit wenig zu tun hat.

Die richtige Forderung müßte also lauten: Keine Anknüpfung an die Tradition durch Umzug eines amtierenden Gerichts in das Reichsgerichtsgebäude; statt dessen Einrichtung eines Museums mit Forschungsstätte zur kritischen Aufarbeitung dieser Tradition. Aber selbst im Falle eines Umzugs des Bundesverwaltungsgerichts ließe sich - eine Prüfung vor Ort vorbehalten - das geforderte Museum nebst Forschungsstätte unter einem Dach mit dem Gericht unterbringen, nämlich in den bislang noch nicht wieder voll renovierten Räumen der Präsidenten-Suite, also der Dienstwohnung von Erwin Bumke und seinen Vorgängern, mit für Gerichtszwecke ohnehin kaum nutzbaren Wohn- und Repräsentationsräumen, einschließlich des prunkvollen Festsaals.

Sollte unser Staat für eine solche Einrichtung - ein Museum für neuere Rechtsgeschichte - wirklich kein Geld haben? Alle möglichen Institutionen haben ihre Stätten, wo sie sich und ihren Werdegang darstellen können.

Was kann sich unser Staat nicht alles an zum Teil aufwendigen Museen leisten: Da gibt es fast ein Dutzend Museen für Armee- und Militärwesen, darunter ein Panzer- und Luftwaffenmuseum. Vorhanden sind aber auch ein Wein- und zwei Brotmuseen. Unterhalten werden ferner mindestens 21 Automobilmuseen - als seien wir weniger ein Rechtsstaat als ein Autofahrerstaat -, 10 Museen für Luft- und Raumfahrt (Anm. 1), 14 Schiffahrtsmuseen, 21 Museen für Technik. Es gibt aber auch Museen für Fahnen, Münzen und Briefmarken, ein Postmuseum, mehrere Jagdmuseen und ein Museum für Friseurwesen, ein Schmuck- und ein Ordensmuseum, ein Tapeten-, ein Knopf-, ein Strumpf-, ein Stuhlmuseum und mindestens weitere 20 sog. Kuriosenkabinette (Anm. 2).

Hunderte von Museen für alle möglichen Lebensbereiche kann unser Staat also bezahlen oder unterstützen. Aber für sein ureigenstes Anliegen - das Recht und die Justiz - hat da Rechtsstaat im Bereich der Aufklärung und Erinnerung bislang nichts übrig (Anm. 3). Dabei könnte gerade ein solches Museum eindrucksvoll die geschichtliche Entwicklung zum heutigen Rechtsstaat zeigen, mit allen ihren historischen Brüchen, Pervertierungen und latent fortbestehenden Gefahren.

Zugleich wäre ein solches Museum ein Ort des Gedenkens an das im Dritten Reich begangene Justizunrecht, des Gedenkens an die Opfer und der Mahnung für Gegenwart und Zukunft. Abgesehen von kleinen lokalgeschichtlich bezogenen Ge-denkstätten - in Wolfenbüttel und Schles-wig (Anm. 4) -, gibt es bislang keine solche Stätte der Mahnung, im Unterschied etwa zu dem Verfolgungsbereich der Gestapo (Gedenkstätte Topographie des Terrors in Berlin) (Anm. 5).

Allerdings fügt jene Lücke sich nur in das Defizit des Themas Recht im allgemeinen Bildungsbereich. In der Schule - hier wäre das Fach Gemeinschaftskunde zuständig - erfahren unsere Kinder hoffentlich manches aus dem sonstigen gesellschaftswissenschaftlichen Bereich, aber so gut wie nichts über unser Rechts- und Justizwesen, sieht man einmal von der schematischen Vermittlung zusammenhanglos weitergegebener Begriffe wie Gewaltenteilung oder einiger Grundrechte ab.

Wieviel ist unserem Staat die Pflege des Rechtsstaates im Bewußtsein seiner Bürger und damit die Teilhabe des Bürgers am Recht also wert? Offensichtlich nichts.

Bis zum einhundertjährigen Jubiläum des Reichsgerichtsgebäudes (am 26. Oktober 1895 wurde das Gebäude eingeweiht) sollte Klarheit darüber geschaffen werden, ob eine Korrektur dieser Geringschätzung der Rechtsgeschichte und des am Recht interessierten Bürger möglich ist. Zu diesem Zweck wollen wir - viele Freunde haben sich schon zur Mitarbeit bereit erklärt - einen Verein gründen, der für die Idee eines Museums im Reichsgericht werben soll. Mit einer solchen Arbeit, so glaube ich, würden wir im Sinne von Hans Litten handeln.

Anmerkungen:

Dr. Helmut Kramer ist Richter am OLG Braunschweig und z. Zt im Niedersächsischen Justizministerium tätig.

Die Dankesrede ist entnommen: "ansprüche" 1/95

Anm1

1) Das in Peenemünde geplante Museum für die „V 2" ist hier nicht mitgerechnet.
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Anm2

2) Der Umstand, daß der Justizbereich für eine Ausstellung überwiegend nur sog Flachware (Dokumente, Fotos, Bücher) zu bieten hat, rechtfertigt die Vernachlässigung der Rechtsgeschichte im musealen Bereich nicht. Abgesehen davon, daß in Leipzig mit dem Plenarsaal und dem übrigen Gebäude ein einzigartiger „Ausstellungsgegenstand" präsentiert werden kann, gilt die Schwierigkeit, ein wenig anschauliches Thema sinnfällig zu machen, für viele andere Museen auch. So hat der „Flachware"-Charakter die Attraktion von Briefmarken-, Tapeten, Plakat-, Fahnen-, Fotographie, Architektur- und Literaturmuseen nicht vermindert. Und welche Anziehungskraft Ausstellungen zu Recht und Justiz ausüben, zeigen die Besucherzahlen der Wanderausstellungen des Bundesjustizministeriums zur NS- und SED-Justiz.

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Anm3

3) Lediglich das Reichskammergerichtsmuseum in Wetzlar beschäftigt sich mit der Justizgeschichte. Das erinnert an den traditionellen, erst neuerdings nur an einigen wenigen Fakultäten etwas aufgelockerten Stand der rechtsgeschichtlichen Forschung und Lehre an den Universitäten. Dort endet die Rechtsgeschichte ebenfalls meist mit dem 18. oder 19. Jahrhundert.

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Anm4

4) Die Gedenkstätte in Berlin-Plötzensee ist dem Gedenken an die Widerstandskämpfer des 20. Juli 1944 gewidmet. Die Maßnahmen vor dem Bundesjustizministerium in Bonn und vor der Richterakademie in Trier beschränken sich auf eine Bronzetafel bzw. eine Bronzeplastik.

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Anm5

5) Auf fehlendes öffentliches lnteresse könnten sich die Gegner eines Museums im Reichsgericht nicht berufen. Auch nach Schließung der Ausstellung von 1991/92 wird der Plenarsaal von vielen tausend Besuchern besichtigt. Allein im ersten Halbjahr 1993 sind fast 10.000 Besucher aus dem In- und Ausland gekommen. Zahlreiche Besucher haben ihr Unverständnis für die in der Museumsschließung liegende Geschichtsverdrängung bekundet.

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