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Reichsgericht Leipzig

  • Eine zusammenfassende Darstellung der wichtigen Geschichte des Reichsgerichts (1879 – 1918; in der Weimarer Republik von 1919 – 1933 und in der Zeit von 1933 bis 1945) liegt bis heute nicht vor. Ein Interesse daran war lange Zeit in der deutschen Richterschaft und bei den Rechtshistorikern nicht vorhanden, wohl auch deshalb, weil man sich den in Ansätzen schon in den Jahren vor 1933 abzeichnenden Beitrag des Reichsgerichts zum Niedergang des Rechtsstaats nicht eingestehen wollte. Noch im Jahre 2002 konnte der Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Martin Pagenkopf einen apologetischen Aufsatz zum Reichsgericht veröffentlichen (Neue Juristische Wochenschrift 2002, Seite 2442).

  • Immerhin gibt es für den Abschnitt der Jahre 1933 – 1945 die beachtliche Veröffentlichung des Ostberliner Rechtsanwalts Friedrich-Karl Kaul: Geschichte des Reichsgerichts, Band IV, 1933 – 1945. Glashütten i. Taunus 1971 (die von Kaul geplanten Bände I bis III der Reichsgerichtsgeschichte sind nicht mehr erschienen. Der vorliegende Band IV befasst sich mit den antisemitischen und anderen NS-Vorgaben folgenden Entscheidungen des Reichsgerichts.

  • Informative Übersichten über Teile der Reichsgerichtsrechtsprechung finden sich auch bei Ingo Müller, Furchtbare Juristen, und zwar zum Reichsgericht während der Weimarer Republik, S. 19 bis 34 (Zeit der Weimarer Republik); S. 36 ff (Reichstagsbrandprozeß); S. 100 ff („Rassenschande“-Justiz usw.); S. 135 bis 143 (Das Reichsgericht als Rechtsmittelinstanz); S. 211 f (zu dem Versuch des frühen Bundesgerichtshofs, an die Tradition des Reichsgerichts anzuknüpfen).

  • Zu dem mit dem Todesurteil für Marinus van der Lubbe endenden Reichstagsbrandprozeß vom 21. September bis 21. Dezember 1933 und der merkwürdigen Aufarbeitung nach 1945: Dieter Deiseroth (Hrsg.): Der Reichstagsbrand und der Prozeß vor dem Reichsgericht. Berlin 2006. Der Sammelband ist aus einer Veranstaltung des Forum Justizgeschichte in Zusammenarbeit mit dem Präsidenten des BVerwG im Bundesverwaltungsgericht am 9. Dezember 2003 hervorgegangen.

  • Personelle Kontinuitäten zwischen Reichsgericht und Bundesgerichtshof behandelt Klaus-Detlev Godau-Schüttke in: Der Bundesgerichtshof – Justiz in Deutschland.

  • Einen Hinweis verdient auch die Veröffentlichung von Gerhard Pauli, Die Rechtsprechung des Reichsgerichts in Strafsachen und ihre Folgewirkung in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Berlin 1992.

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Ausstellung zum Reichsgericht

Am 31. Mai 2007 wird im Bundesverwaltungsgericht eine Ausstellung zur Geschichte des Reichsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts eröffnet, mit dem Titel „Das Reichsgerichtsgebäude und seine Nutzer“.

Erstellt worden ist die Ausstellung im Auftrag des Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts Eckart Hien in Zusammenarbeit mit dem stadtgeschichtlichen Museum Leipzig von dem Privatdozenten Dr. Thomas Henne, Frankfurt.

Mit der Ausstellung verwirklicht sich wenigstens für einen Teilbereich der juristischen Zeitgeschichte eine Forderung, die in dem nachstehend wiedergegebenen Vortrag von Helmut Kramer schon im Jahre 1995 erhoben worden ist.

 

Helmut Kramer
Eine Erinnerungsstätte für Justizgeschichte schaffen

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"Reichsgerichtsmuseum“ im Bundesverwaltungsgericht

Seit seiner Sitzverlegung von Berlin nach Leipzig steht das Bundesverwaltungsgericht noch stärker als bisher im Fokus der Öffentlichkeit. Nach erfolgreicher Aufnahme der Gerichtstätigkeit in Leipzig in einem der schönsten Justizpaläste Europas soll nun auch die wechselvolle Nutzung des Domizils des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts in einer Dauerausstellung zum Thema „Das Reichsgerichtsgebäude und seine Nutzer“ der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

 

näheres finden Sie hier

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Museumsplan für Leipziger Bundesgericht

Dauerausstellung über den Justizpalast von Kaisers Zeiten bis heute soll im Mai öffnen


Leipzig (A. G.). Ins Leipziger Reichsgerichtsgebäude – zu DDR-Zeiten als Dimitroff- und Bildermuseum genutzt – soll wieder eine Ausstellung einziehen. Eckart Hien, Präsident des Bundesverwaltungsgerichts und damit heutiger Hausherr des Justizpalastes, stellte gestern Abend im kleinen Kreis den Plan für ein Reichsgerichtsmuseum vor. Dessen Themen seien das in Leipzig 1879 zur Kaiserzeit gegründete Reichsgericht, die Nutzung des Gebäudes nach dem Krieg als Dimitroff- sowie als Bildermuseum und schließlich die Tätigkeit der höchsten Verwaltungsinstanz, die 2002 – nach umfassender Sanierung – einzog.

Das Gebäude sei heute nicht nur „eine erste Adresse“ in der Rechtssprechung, sondern mit mehr als 17 000 Besuchern jährlich auch touristischer Magnet, so Hien. Die täglichen Führungen im Haus würden nicht ausreichen. „Viele Besucher wollen Näheres über seine Geschichte, seine frühere und seine jetzige Bedeutung erfahren und neben der reinen Architektur auch die reichen historischen Schätze sehen“.

Geplant ist die Eröffnung für den 31. Mai – den Tag der Amtsübergabe des Präsidenten an Marion Eckertz- Höfer, bislang Vize. Da keine Haushaltsmittel für das Projekt zur Verfügung stehen, müssen etwa 40 000 Euro durch Sponsoren aufgebracht werden. Deshalb hatte der am Gericht gegründete Museumsverein gestern Leipziger Unternehmen als potenzielle Unterstützer eingeladen. Hien, der seinen Lebensmittelpunkt nach Berlin verlagert, will Leipzig nach der Pensionierung auch als Mitglied des Museumsvereins verbunden bleiben. Die professionell gestaltete Schau wird in einem modernen Gerichtssaal untergebracht, dessen Raumwirkung erhalten bleiben soll. Zu den Leihgebern zählen Stadtgeschichtliches Museum Leipzig, Deutsches Historisches Museum Berlin, Bundesgerichtshof und Uni Leipzig.

 

Quelle: Leipziger Volkszeitung, Freitag, 30. 3. 2007

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