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Das Massaker bei Kundus und die Folgen

Das Massaker bei Kundus und die Folgen

Mit Recht haben die Massenmedien dem politischen Streit um die Bewertung der Bombardierung der zwei Tanklaster bei Kundus viel Aufmerksamkeit geschenkt. Darüber in den Hintergrund getreten sind andere wichtige Fragen: Neben der Frage nach der von Anfang an höchst zweifelhaften völkerrechtlichen Legitimität der Militäraktion (vgl. dazu Dieter Deiseroth: „‚Kampfeinsatz’ – jenseits des Rechts“ in FR v. 26.11.2009) die Frage: Was ist am 4. September 2009 tatsächlich am Kundus-Fluß geschehen? Überdeckt sind auch zwei bedeutende Rechtsfragen: Wie stellt sich die von hohen Stellen gedeckte Entscheidung für das Bombardement in strafrechtlicher Hinsicht dar?  Auf welcher Rechtsgrundlage könnten die Opfer und Hinterbliebenen Schadensersatz von der Bundesregierung verlangen? Mit diesen Rechtsfragen befassen sich die beiden nachfolgenden Artikel sowie die weiter unten stehende Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Potsdam.

  • Entwurf zum Gerichtsstand bei besonderen Auslandeinsätzen

    Entwurf eines Gesetzes für einen Gerichtsstand bei besonderer Auslandsverwendung der Bundeswehr

  • Militärjustiz durch die Hintertür

    Kaum haben sich kurz vor der Bundestagswahl die Unionsparteien und in ihrem Schlepptau SPD und FDP auf öffentlichen Druck dazu durchgerungen, ebenso wie die Linkspartei das Unrecht der Wehrmachtsjustiz beim Namen zu nennen und die „Kriegsverräter“ zu rehabilitieren, versuchen die Kriegsbefürworter, wieder eine eigene Kriegsgerichtsbarkeit einzuführen.

  • Strafanzeige gegen unbekannt

    nach den Regeln der Internationalen Schutztruppe ISAF hätte spätestens zwei Stunden nach dem Bombardement auf die Tanklastzüge bei Kundus am 4. September 2009 eine Bestandsaufnahme am Tatort durchgeführt werden müssen. Nach einem Bericht in der Wochenzeitung DIE ZEIT Nr. 52 v. 17. Dezember 2009 (Artikel „Das wahre Gesicht des Krieges“ von Matthias Geis und Jörg Lau) sind die Feldjäger aber erst am Mittag des 4. September – somi

  • Antwort STA Köln

    Die Staatsanwaltschaft Köln hat mit Schreiben vom 30.04.2010 das aufgrund .. (meiner) Strafanzeige eingeleitete Ermittlungsverfahren (...) mangels genügenden Anlasses zur Erhebung der öffentlichen Klage ge.....

  • Zu den Entschädigungsansprüchen der Opfer

    Sind die zivilen Opfer militärischer Operationen rechtlich schutzlos? Zur Frage der Entschädigung der Opfer „humanitärer Interventionen“ und anderer Angriffskriege.

     

    Wenn in den letzten Jahren die Massenmedien von Afghanistan berichteten, ist neben der Notwendigkeit weiterer Aufbau- und Stabilisierungsmaßnahmen auch von der zunehmenden Gefährdung der deutschen Truppe und von den inzwischen in Afghanistan teils unmittelbar bei Kampfhandlungen, teils auf andere Weise umgekommen