Diskussion zum Völkerstrafrecht
HIS - Diskussion zum Völkerstrafrecht
10. Mai 2007, 20:00 Uhr
Podiumsdiskussion
Völkerstrafrecht in der Praxis
Veranstaltungsort:
Hamburger Institut für Sozialforschung
Mittelweg 36
20184 Hamburg
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mit Wolfgang Kaleck, Prof. Dr. Claus Kreß, Dr. Bernd Wagner und Dr. Gerd HankelSeit dem 1. Juli 2002 gibt es den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag. Am selben Tag trat in Deutschland das Völkerstrafgesetzbuch in Kraft. Wie das Statut des IStGH enthält es Bestimmungen über die Strafbarkeit von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen.
Grundlegender Gedanke bei der gesetzgeberischen Entscheidung für ein Völkerstrafgesetzbuch war das Weltrechtsprinzip, das jeden Staat berechtigt, schwere Verstöße gegen das Völkerstrafrecht zu ahnden, unabhängig vom Tatort und von der Staatsangehörigkeit des Täters.
Gegenüber dem IStGH, dessen Jurisdiktionsbefugnis von den Staaten anerkannt werden muss, hat das den Vorteil der schnellen Reaktion und der unmittelbaren Normbestätigung. Zumindest gilt das in der Theorie. Denn die bisherige Praxis ist eine andere. Trotz zahlreicher Strafanzeigen ist noch kein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Auch der IStGH ermittelt offiziell erst in wenigen Sachen. Was sind die Gründe dafür? Warum bleibt die Praxis hinter den Erwartungen zurück? Und wie sieht die weitere Entwicklung aus?
Wolfgang Kaleck (Rechtsanwalt, Berlin)
Prof. Dr. Claus Kreß (Professor am Institut für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Köln)
Dr. Bernd Wagner (Rechtsanwalt, Hamburg)
Einführung und Moderation: Dr. Gerd Hankel (Hamburger Institut für Sozialforschung)
Eintritt: frei