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Hans Filbinger - ein Furchtbarer Jurist

Zu der mit der Trauerrede von Günter Oettinger ausgelösten aktuellen Diskussion um Hans Filbinger:

Hans Filbinger hat als Marinerichter und Marinestaatsanwalt an mindestens drei Todesurteilen gegen Deserteure des Zweiten Weltkrieges mitgewirkt.

Am bekanntesten davon ist der Fall des Matrosen Walter Gröger: Gröger hatte im Dezember 1943 in Oslo versucht, zu desertieren. Vor dem Kriegsgericht zog sich der Fall lange hin. Eine zunächst verhängte Strafe von acht Jahren Zuchthaus wurde von dem „Gerichtsherrn“ nicht akzeptiert. Als der Marineoberstabsrichter Filbinger in das Verfahren eintrat, hatte sich an den grundlegenden Fakten nichts geändert. Filbinger fügte sich aber der Forderung des „Gerichtsherrn“ und erwirkte die Todesstrafe. Unter der Leitung von Filbinger wurde der 22-jährige Gröger am 16. März 1945 von dem Exekutionskommando erschossen. Eine Benachrichtigung der Eltern hielt Filbinger nicht für nötig.

Zwei andere Todesurteile gegen Deserteure (kurz vor Kriegsende!) hatte Filbinger als Richter selbst ausgesprochen. Er konnte sie nur deshalb nicht vollstrecken lassen, weil die Angeklagten nicht mehr gefasst werden konnten. Auf die Forderung des „Gerichtsherrn“ nach der Verhängung der Todesstrafe kann sich Filbinger nicht berufen. Mit etwas Zivilcourage hätte er gegenüber dem „Gerichtsherrn“ Bedenken gegen die Weisung erheben können. Das hätte ihm keine unzumutbaren Nachteile gebracht. Bis heute ist kein einziger Fall bekannt, in dem ein Militärjurist wegen einer missliebigen Entscheidung persönlich gemaßregelt worden wäre. Die Handlungsspielräume auch eines Militärjuristen hat Filbinger ersichtlich nicht zu Gunsten des Walter Gröger genutzt. Der militärische Dienstvorgesetzte hatte zuvor Gröger als „hoffnungslosen Schwächling“ bezeichnet.

Es geht nicht nur darum, dass Filbinger sich in die kriegsverlängernde Mordmaschinerie der Wehrmachtsjustiz hat einspannen lassen. Disqualifiziert hat er sich auch durch die Selbstgerechtigkeit, mit der er sich zu dieser Mitwirkung stellte, und durch den Ausspruch „Was damals Recht war, kann heute nicht Unrecht sein“. Uneinsichtig zeigte sich Filbinger auch sonst. Er stilisierte sich zu einem heimlichen Widerstandskämpfer und stellte sich als Opfer einer „gelenkten Rufmordkampagne“ hin.

Mit der formal korrekten Behauptung, es gebe kein einziges Urteil von ihm, durch das ein Mensch sein Leben verloren habe, versuchte Filbinger darüber hinweg zu täuschen, dass er die Todesurteile als Ankläger erwirkt hatte. Ein Staatsanwalt, der ein ungerechtes Todesurteil gefordert und damit das Gericht in Zugzwang gebracht hat, kann nicht seine Hände in Unschuld waschen und die Verantwortung für den Totschlag auf das Gericht abschieben.

Günther Oettinger hat gesagt: „Hans Filbinger war kein Nationalsozialist. Im Gegenteil: Er war ein Gegner des NS-Regimes.“ Es ist müßig, darüber zu streiten, ob Filbinger im Innern ein Anhänger Hitlers war. Auch kann dahinstehen, ob Hans Filbinger allein  als Opportunist und aus Karrieregründen der SA und der NSDAP beigetreten ist und ob er den Nationalsozialisten nur nach dem Munde reden wollte, wenn er im Jahre 1935 in einer Studentenzeitschrift von „Blutsgemeinschaft“, „Schädlingen am Volksganzen“ und „rassisch wertvollen Teilen des deutschen Volkes“ sprach. Hatte er tatsächlich die NS-Ideologie durchschaut, war dies um so schlimmer. Denn dann hätte er sich im Widerspruch zu seiner Überzeugung in den Dienst des Unrechtsstaates gestellt. Vielleicht war er aber selbst nach Kriegsende noch ein unbelehrbarer Nazi: Noch am 29. Mai 1945 – drei Wochen nach der Kapitulation und längst in englischer Gefangenschaft – verurteilte Filbinger den Matrosen Kurt Olaf Petzold zu sechs Monaten Gefängnis wegen Erregung von Missvergnügen, Gehorsamsverweigerung und Widersetzung. Das Vergehen des Matrosen: Er hatte nach Kriegsende demonstrativ das Hoheitszeichen mit dem Hakenkreuz von seiner Kleidung entfernt, schlechte Haltung beim Antreten im Glied gezeigt und einen Quartier-Umzugsbefehl mit den Worten verweigert „Ihr habt jetzt ausgeschissen, ihr Nazihunde“.

Man wird die Geschichtslüge nicht allein dem Ministerpräsidenten Günther Oettinger zur Last legen dürfen. Durch besondere Geschichtskenntnisse hat Oettinger sich noch nie hervorgetan. Ein Ministerpräsident hat Berater und dem Vernehmen nach hat Günther Oettinger sich zum Fall Filbinger ausführlich beraten lassen. Wenn sich dabei die Geschichtsleugner durchgesetzt und Günther Oettinger grünes Licht zur Verherrlichung eines Handlangers des Naziregimes erteilt haben, kennzeichnet dies die Rückwärtsgewandtheit insbesondere der Juristen in manchen Staatskanzleien und Ministerien. Dort ist es weithin noch immer unerwünscht, dass darüber aufgeklärt wird, dass ein Unrechtsstaat wie der unter Hitler sich ohne die Zuarbeit von Tausenden von Funktionären nicht lange hätte halten können. Insbesondere Mainstreamjuristen wie Filbinger waren es, die mit Hilfe der erlernten juristischen Techniken eine Legalitätsfassade vor dem Terror errichteten. Kritisch denkende Juristen mit Zivilcourage sind aber noch heute höheren Orts ungern gesehen. Wenn in der politischen Bildung eines Landes wie Baden-Württemberg die Aufklärung über die Mitwirkung der Beamten und Richter am NS-Regime einen geringen Stellenwert hat, ist dies kein Zufall.

Die Taten Hans Filbingers sind schrecklich genug. Um die Lobesworte Günther Oettingers zu widerlegen, bedarf es keiner Spekulationen darüber, was in den übrigen inzwischen vernichteten Akten von unter Mitwirkung von Hans Filbinger geführten Prozessen sonst noch steht. Nicht nur unnötig, sondern eindeutig unrichtig ist allerdings die durch Abdruck in der Süddeutschen Zeitung vom 13.04.07 in die Welt gesetzte Behauptung Rolf Hochhuths, Hans Filbinger habe das Todesurteil gegen Walter Gröger erst nach der Kapitulation in britischer Gefangenschaft vollstrecken lassen und sich dazu zwölf Gewehre von den Briten ausgeliehen. Walter Gröger ist bereits am 16. März 1945 hingerichtet worden, also zu einem viel früheren Zeitpunkt. Einen Fall, wie Rolf Hochhuth ihn beschreibt, hat es zwar tatsächlich gegeben: Am 13. Mai 1945 – also nach der Kapitulation – verurteilte in Amsterdam ein deutsches Kriegsgericht unter den Augen der kanadischen Offiziere zwei deutsche Deserteure, die sich, der eine in der Obhut des holländischen Widerstandes, bis zur Kapitulation in Holland verborgen hatten, wegen Fahnenflucht zum Tode. In der hastig durchgeführten Kriegsgerichtsverhandlung nützte es dem Angeklagten Rainer Beck nicht einmal, dass er sich zur Marine nur in der Hoffnung gemeldet hatte, als unerkannter sog. Halbjude hier die größeren Überlebenschancen zu haben. Beide Verurteilte wurden noch am selben Tage erschossen. Die Karabiner hatten die Kanadier ausgeliehen. Die kanadischen Offiziere hatten keine Bedenken - Offiziere aller Nationen halten wohl meistens zusammen, sie betrachten sich als Kameraden. Krieg ist Krieg, militärische Disziplin Selbstzweck. Mit dem Fall Filbinger hat diese Tragödie aber nichts zu tun. Verantwortlich für das Amsterdamer Todesurteil war ein Kollege Filbingers, der Marineoberstabsrichter Wilhelm Köhn, der nach dem Krieg seine Karriere als Richter am OLG Köln fortsetzen konnte.

Die Rolf Hochhuth unterlaufene Verwechslung ändert nichts an der Richtigkeit seiner Feststellung, dass Hans Filbinger zu den „Furchtbaren Juristen“ gezählt werden muss. Verhängnisvoll wäre nur die Vorstellung, es handele sich hier um einen einzigartigen Fall, der die anderen Justizmorde der Wehrmachtskriegsgerichtsbarkeit in den Schatten stelle. Braucht man sich angesichts des Falles Filbinger mit dem Anpassertum der meisten anderen Wehrmachtrichter nicht näher zu beschäftigen? Erübrigt sich – etwa mit dem Blick auf willfährige Militärjuristen der USA – auch das Nachdenken über eine bis heute fortbestehende Anfälligkeit von Juristen, sich im Dienst rechtsfremder Interessen instrumentalisieren zu lassen? Ist nicht gerade der demokratische Rechtsstaat auf das angewiesen, mit dem das NS-Regime sich nicht lange hätte behaupten könne: auf Juristen mit Zivilcourage?

Literatur:

  • Rolf Hochhuth: Eine Liebe in Deutschland. Reinbek 1978
  • Wolfram Wette (Hg.): Filbinger – eine deutsche Karriere, Springe 2006
  • Zu den unter dem Vorsitz des Marineoberstabsrichters Wilhelm Köhn in Amsterdam gefällten Todesurteilen vgl. Karl-Heinz Lehmann in: Kritische Justiz 1997, S. 94 ff und derselbe in: Kritische Justiz 1998, S. 254 sowie Neue Justiz 1996, S. 599 ff

 
Dr. Helmut Kramer
Wolfenbüttel, 13.04.07

 

Die ausführlichste Darstellung zum Fall Filbinger

sowie zur Wehrmachtsjustiz, ihrer Struktur und der Nachgeschichte findet sich in dem Buch von Wolfram Wette (Hg.),
Filbinger – eine deutsche Karriere,
zu Klampen Verlag, Springe 2006.

Aus dem Klappentext:

 »Was damals Recht war, kann heute nicht Unrecht sein« – so rechtfertigte Hans Filbinger seine verhängnisvolle Tätigkeit als NS-Marinerichter und löste damit einen der größten politischen Skandale der Bundesrepublik Deutschland aus.

Der politische Skandal um Hans Filbinger, den ehemaligen NS-Marinerichter und späteren Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg, liegt nun schon länger zurück. Schon die historischen Fakten, die exemplarisch eine Karriere erst im NS-Staat und dann in der Bundesrepublik Deutschland offenbarten, waren empörend genug. Filbingers Versuch einer Selbstverteidigung aber machte aus der Empörung einen handfesten Skandal, der den Ministerpräsidenten schließlich zu Fall bringen sollte.

Obwohl der Fall Filbinger schon 1978 von Journalisten gut recherchiert wurde, gibt es bis heute in Buchform nur parteipolitisch motivierte Apologien, aber keine umfassende, sachliche und kritische Darstellung.

Beiträge von: Manfred Messerschmidt, Ricarda Berthold, Joachim Perels, Helmut Kramer, Anton Maegerle, Walter Mossmann, Wolfram Wette.

  • »Eins der wenigen - wenn nicht gar das einzige Werk in Buchform, dass sich unemotional und sachlich mit dem Skandal um Hans Filbinger auseinandersetzt und dabei fachkundig die besondere Rechtsproblematik zu erklären weiß. Besonders gelungen ist die Verbindung biographischer Details mit gesellschaftspolitischen Zusammenhängen.« city-trends.de
  • »sorgfältig analysiert und dokumentiert« Die Zeit
  • »umfassende, sachliche und kritische Bewertung des Falls« Neues Deutschland

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Reaktionen:

 

  • ... Sie haben mir aus der Seele geschrieben und mich vom inneren Zwang befreit, meinerseits allen Verwandten und Freunden meine Sicht zu diesem unglaublichen Vorfall und dessen weiterer Entwicklung mitzuteilen! Herzlichen Dank.

    Ich habe soeben Ihre Texte an ca. 35 EmpfängerInnen mit dem einzigen Bemerken weitergeleitet, diese enthieleten die bislang korrekteste sachverhaltsdarstellung und den m.E. treffendsten Kommentar.

    Neben dem Sumpf, der jetzt in der CDU - beileibe nicht nur deren Stammtischen - und im Höheren Dienst der Ministerien(wo wohl sonst noch?) offenbar wird und deswegen man schon k.... möchte, wird nachträglich die unerträgliche Heuchelei sichtbar, mit der aus denselben braunen Quellen gegen G. Grass gegeifert wurde, der seine Waffen-SS-Zugehörigkeit zwar zu spät verlautbart, dafür aber von Beginn an die historisch, politisch und moralisch richtigen Bewertungen des 3. Reichs getroffen und daraus die richtigen Schlüsse - für ganze Generationen Deutscher - gezogen und publiziert hat.

    Ich kriege fast Herzbeklemmungen wenn ich daran denke, was dieser Schoß jetzt noch gebären wird; doch besser jetzt raus-, als weiter subcutan wirken lassen!

    Mein Respekt vor der Kanzlerin ist weiter gestiegen

  • ... vielen Dank für die gute Zusammenfassung der Argumente
    zur Oettinger - Rede und auch für die Richtigstellung Hochhuth-
    scher Ungenauigkeit.
  • zur Abrundung: heute wird in der hiesigen Presse berichtet, dass der konkret zuständige Redenschreiber ein Intimus des "Sozialphilosophen" Rohrmoser war, der mit ihm zusammen ein Buch über Filbinger geschrieben hat. Rohrmoser hatte gemeinsam mit Filbinger das Studienzentrum Weikersheim gegründet.

  • ... in der letzten Woche habe ich in NDR Info Deine Stellungnahme zu dieser "Geschichte" hören dürfen. Nachdem ich nun über Martina Dierssen an Deine e-mail-Adresse gekommen bin, möchte ich die Gelegenheit nutzen, Dir mitzuteilen, daß dieser Beitrag bei allem, was da zu diesem unsäglichen Auftritt von Öttinger und der Rolle Filbingers gesagt und geschrieben wurde, für mich herausragend war. Juristen, die nicht nachlassen, immer wieder ihre Kolleginnen und Kollegen an ihre besondere Verantwortung für die Bestand und Stabilität von Demokratie und Rechtsstaat zu erinnern und zu  Zivilcourage ermuntern, gibt es leider viel zu wenig. Und leider noch weniger, die sich im Sinne der Ethik ihres Berufes damit ernsthaft auseinandersetzen.

  • ... herzlichen Dank für Ihre schnelle Reaktion auf die aktuellen Vorgänge. Noch einmal kriecht die Haltung des Beschöningens, Wegdrückens und Beschweigens aus jenen Grotten, die die frühe Bundesrepublik so unbewohnbar gemacht haben.

  • ... verbindlichen Dank für das Rundschreiben zum Fall Filbinger. Die Einstellung von Oettinger hierzu zeigt, wie die Verharmlosung von NS-Verbrechen fortschreitet.
    Carl Schmitt aus Plettenberg wurde ihn ähnlicher Weise verherrlicht.
    Die Erinnerung und Erfahrung der Zeitzeugen wird immer weniger zur Kenntnis genommen.

  • ... auch ich danke Dir für Deinen klaren Kommentar. Es wird immer wieder vergessen, dass es bei diesen schrecklichen Dingen auch ganz wesentlich darum geht, wie sie sich auf unsrere heutigen Arbeit, auf unser heutiges Leben auswirken. Es geht nicht um Aufrechnung: was passiert ist, kann nicht geändert werden (muss aber benannt werden!). Aber, was wir daraus l e r n e n können, das ist es, was für die Lebenden zählt. Deprimiert muss man natürlich feststellen, dass viele Menschen eben überhaupt nichts daraus gelernt haben.

    Filbinger muss man im übrigen auch immer in seinem ganzen Umfeld sehen - z.B. in seiner Rolle in Weikerskeim. Das sind ja die Ort, in denen krude NPD-Ideologien ihren "geistigen" Unterbau erhalten, sie in "unserer Kreisen" salonfähig gemacht werden.

  • ... Es ist aber wohl ein Symptom für den aktuellen politischen Stillstand in diesem Land, daß vorrangig Debattenthemen der 70er und 80er Jahre eine größere mediale Aufmerksamkeit erreichen - erst das RAF-Thema, und nun der unselige Filbinger und seine posthume Verklärung zu Lasten all seiner Opfer.

  • ... ich danke Ihnen für diesen herausragenden Beitrag zu der aktuellen Diskussion - er enthält alles, was zu diesem Thema gesagt werden muss. Wenn ich teilweise die Zeitungen lese, wird mir aufgrund der oftmaligen historischen Unkenntnis schlecht. Jetzt setzt sich der "Widerstand" selbst schon aus NS-Richtern und -Staatsanwälten zusammen, deren Unterschriften unter Todesurteilen stehen - es ist unglaublich. Für meine und die nachfolgenden Generationen bleibt noch viel zu tun

  • ... Ihrem Beitrag, den ich mit großer Zustimmung gelesen habe, wünsche ich zahlreiche Leser auch unter den (jüngeren?) Journalisten verschiedener öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten, deren Einlassungen und Kommentaren zur Causa Oettinger-Filbinger ich letzten Freitag bei einer längeren Autofahrt lauschen durfte. Mein Eindruck mag, wie die Senderwahl, höchst subjektiv gewesen sein, aber ein derartiges Maß an Unkenntnis darüber, was seit den Debatten anläßlich von Filbingers Rücktritt vom Amt des Ministerpräsidenten über seine Beteiligung an den Todesurteilen nicht nur als historische Erkenntnis gesichert, sondern allgmein bekannt sein könnte, hätte ich wahrhaftig nicht erwartet!

  • ... der Artikel gefällt mir sehr! Ich finde ihn sehr überzeugend, abgewogen
    und sachlich und vielleicht gerade deshalb so eingängig.

  • ... vielen Dank für diese Hintergrundinformationen, ich werde es in der
    Redaktion weiterleiten.
     
  • ... es ist Dir sehr zu danken, daß Du ein klärendes Wort verbreitest, nach dem Hochhuth alle Welt in Verwirrung gestürzt hat. Ich hoffe sehr, daß Deine Worte entsprechende Resonanz finden. Herzliche Grüße
     
  • ... haben Sie vielen Dank für die Übersendung des Hinweises auf Ihren Artikel,
    den wir mit großen Interesse gelesen haben!

  • ... Dank für Ihre Einlassungen!

  • ... Wünschenswert wäre, die unterschiedliche Reaktion großer Zeitungen zu vergleichen, zB den Leserbrief, den die FAZ abdruckte im Vergleich zu den in der SZ.
     
  • ... das ist wunderbar; die allgemeine Empörung ist auch in Baden-Württemberg
    ziemlich groß, zumal die Schwester des ermordeten Soldaten Walter
    Gröger wohl in der Nähe von Ulm lebt und in der Südwest-Presse ein
    eindrucksvolles Interview mit ihr erschien. Und gerade seitens der
    CDU wird man ja derzeit in einer anderen Sache nicht müde, die Sicht der Opfer des Terrorismus einzufordern.

  • ... mit Ihrer fundierten Meinung zu der Affäre Filbinger/Oettinger haben Sie mir aus der Seele gesprochen.

    Die rückwärtsgerichtete Meinung der Justitz bekomme ich auch heute noch bei meiner Arbeit zu spüren. ....
     
  • ... Ich hatte in meiner Empörung über einen Artikel in der FAZ heute (s.unten) gerade einen Leserbrief fertig, dem ich nun noch das Zitat Ihres Artikels beigefügt habe. Leider wird nach meinen Erfahrungen die FAZ den Leserbrief nicht veröffentlichen.
     
  • ... Aus der Masse der Artikel wegen des Überblickes herausragend:

    Justizgeschichte Aktuell 13.04.2007 (Kramer)
    Hans Filbinger - ein Furchtbarer Jurist
    Zu der mit der Trauerrede von Günter Oettinger ausgelösten aktuellen
    Diskussion um Hans Filbinger
    <link hans-filbinger-ein-furchtbarer-jurist.156.0.html>kramerwf.de/Hans-Filbinger-ein-Furchtbarer-Jurist.156.0.html

    BTW und allgemein: es lohnt sich, ein wenig auf der Site
    "Justizgeschichte Aktuell" zu stöbern, die Helmut Kramer, OLG-Richter
    a.D. und langjähriger Vorsitzender von "Forum Justizgeschichte",
    verantwortet. Einiges ist allerdings noch im Aufbau.
     
  • ... herzlichen Dank für den Hinweis und die informative Darstellung
     
  • ... Danke für den Hinweis, lieber Helmut! Eine fast unglaubliche Geschichte.
     
  • ... dürfte ich Deinen Text "Hans Filbinger - ein Furchtbarer Jurist" in der nächsten ZivilCourage veröffentlichen?