Startseite

Das Schweigen der Rechtsgelehrten

WDR3 Tageszeichen 05.09.05

19:45 Uhr

Anmoderation von Gabriele Gillen:

Die Deutsche Richterakademie im brandenburgischen Wustrau ist eine gemeinsame Einrichtung des Bundes und aller Bundesländer. Hunderte von Richtertagungen haben dort schon stattgefunden. Doch bis 1980 beschäftigte sich kein einziger Vortrag mit den Verbrechen der NS-Justiz und ihren Ursachen. In diesem Jahr forderte eine Gruppe jüngerer Richter und Staatsanwälte, die sich um den Braunschweiger Richter Helmut Kramer gebildet hatte, in einer Resolution und einem an alle Landesjustizverwaltungen gerichteten Brief, die NS-Justiz endlich zum Gegenstand der Juristenausbildung und Fortbildung zu machen. Das veranlasste den damaligen Fortbildungsreferenten im niedersächsischen Justizministerium, Manfred Endler, der Programmkonferenz der Richterakademie eine Tagung zur NS-Justiz vorzuschlagen, unter Federführung des Landes Niedersachsen. Die Programmkonferenz stimmte zu. Aber dem Staatssekretär im niedersächsicshen Justizministerium, Friedrich Rehwinkel, missfiel das Vorhaben. Endler musste seinen Vorschlag zurückziehen und durch eine Tagung „Kunst und Recht“ ersetzen. Helmut Kramer und seine Freunde suchten die Öffentlichkeit. Nicht ohne Mühe gelang es, die Presse für ein scheinbar entlegenes Thema zu interessieren. Schließlich griff aber auch die überregionale Tagespresse das Thema auf. Selbst die Londoner Times stellte die Frage, warum den deutschen Richtern noch immer nicht der Blick in die Vergangenheit erlaubt sei. Erst als der damalige Bundesjustizminister Schmude sich bereit erklärte, notfalls die Tagung auszurichten, und nach einem Ministerwechsel in Hannover, schwenkte das Ministerium um und kündigte die Tagung kurzfristig für Ende 1983 an. Die Tagung geriet zum Desaster. Der Präsident des Oberlandesgerichts Celle Harald Franzki versuchte, die Zahl der in Auschwitz ermordeten Juden herunterzurechnen. Der Berliner Leitende Oberstaatsanwalt Gerhard Spletzer stellte gar Teile der Rechtsprechung des NS-Volksgerichtshofs als durchaus rechtsstaatlich hin. Ähnliche Peinlichkeiten gab es auch in den folgenden Jahren. Zu einer Änderung kam es erst 1990, nach Bildung der rot-grünen Regierungskoalition in Niedersachsen. Zum ehrenamtlichen Tagungsleiter wurde nun Helmut Kramer bestellt. Mit Unterstützung sachlich kompetenter Referenten verschaffte er der Tagung ungeteilte Anerkennung in Richterkreisen, gleich welcher politischen Couleur. Doch nach dem Regierungswechsel in Niedersachsen im Jahre 2003 kam es erneut zu einem Richtungswechsel in der Richterfortbildung.

Nun Tanja Busse über das jüngste Beispiel von Zensur an der Deutschen Richterakademie:

Tanja Busse:

 

Ende April besuchte die Referentin des Niedersächsischen Justizministeriums für Aus- und Fortbildung, Gabriele Immen, einen ihrer Aus- und Fortbilder, den ehemaligen Richter Helmut Kramer.

 

Seit mehr als 30 Jahren kämpft Helmut Kramer für ein gerechteres Recht: für das Recht auf Sitzblockaden vor Atomkraftwerken, gegen das Verbot der kostenlosen Rechtsberatung und vor allem für die Aufklärung über die Justiz im Dritten Reich und darüber, dass diese Aufklärung lange Zeit eben nicht stattfand. Kramer ist leidenschaftlicher Juristenverbesserer, der Unrecht nicht aushält und schon gar nicht das verschwiegene Wegsehen vieler Richterkollegen, die sich lange Zeit dagegen wehrten, braune Mitläufer und Täter in den eigenen Reihen zu benennen. Er hat herausgefunden, dass viele Richter zwischen 33 und 45 zu ihrer mörderischen Rechtsauslegung gekommen sind, gerade weil sie die im Studium erlernten Rechtstechniken so gut anwenden konnten. Dass Recht also immer Gefahr läuft, politisch instrumentalisiert zu werden, nicht nur in Diktaturen.

 

Helmut Kramer leitet auch Tagungen der Deutschen Richterakademie, und genau darum ging es in dem langen Gespräch mit der Referentin des Justizministeriums, das Kramer als „herzlich“ empfunden hat. Kurz darauf erhielt er Post von ihr: Sie danke ihm für seine Mitwirkung, schrieb sie, und würde sich sehr freuen, „wenn“ - Zitat - „Sie mir auch in Zukunft bei der inhaltlichen Ausgestaltung rechtsgeschichtlicher Tagungen mit Ihrem beeindruckenden Fachwissen zur Seite stehen würden.“

 

Wenig später - bei Vorbereitung seiner neuen Tagung, „Deutsche Justizgeschichte ab 1945“, die er für das Land Niedersachsen bei der Deutschen Richterakademie in Wustrau leiten sollte - erfuhr er von Kollegen, dass seine Programmplanung umgeworfen worden war, und er bat die Fortbildungsreferentin - etwas verärgert, aber höflich, ob er als Tagungsleiter das veränderte Programm denn auch zu Gesicht bekommen dürfe. Er durfte und erhielt kurz darauf einen Anruf von Gabriele Immen. Die Fortbildungsreferentin, die sich vor einigen Woche noch angeregt mit ihm unterhalten hatte, teilte ihm mit, dass er im nächsten Jahr als Tagungsleiter nicht mehr vorgesehen sei, „in eiskaltem Ton“, erzählt Kramer, „wie nach einer Gehirnwäsche“.

 

Widerstand gegen seine Feldzüge ist Helmut Kramer gewohnt, allerdings liegt das lange zurück. In den siebziger Jahren waren seine Aufklärungsschriften unerwünscht, doch seit er in den Achtzigern als Professor an der Uni Bremen forschte und lehrte, bekam er uneingeschränkte Anerkennung. Mit anderen kritischen Juristen gründete er das Forum Justizgeschichte, das offen legt, was bisher im Dunklen geblieben war, und die rot-grüne Landesregierung in Niedersachsen beauftragte ihn, die jüngere Justizgeschichte des Landes aufzuarbeiten. Kramer erhielt Lob und Preise.

 

Die Teilnehmer der Tagung „Deutsche Justizgeschichte“ an der Deutschen Richterakademie in Wustrau waren also mit Recht verblüfft, als sie von Kramers Absetzung erfuhren. Einer nach dem anderen kam zu mir und fragte nach, erzählt Kramer. Über die Gründe der Absetzung könne er nichts sagen, doch über die Vorgeschichte, wenn sie wollten. Die Richter wollten, und so kündigte Kramer einen kleinen zusätzlichen Vortrag an: darüber, wie schwierig es gewesen war, erstmals 1983 überhaupt eine solche Fortbildung zu veranstalten, auf der sich Richter über die braune Vergangenheit und den Rechtsbruch ihrer NS-Kollegen informierten. Doch zu diesem Vortrag kam es nicht: Dagmar Mittler, die Direktorin der Deutschen Richterakademie, erschien im Vortragsraum und sagte, Kramers Vortrag dürfe nicht gehalten werden, er sei vom Justizministerium Niedersachsen als ausrichtender Behörde nicht geplant, die Richterakademie sei aber nur Dienstleister und dürfe deshalb inhaltlich keine Entscheidungen treffen. So berichtet Kramer.

 

Die Direktorin aber bestätigt ihre eigenen Worte erst nach Rücksprache mit dem Justizministerium. Auf Nachfrage des WDR erklärt sie, es habe sich um einen privaten Vortrag gehandelt, und im übrigen habe sie das Gefühl, das Ministerium habe einen Konflikt auf ihre Schultern abgewälzt. Bei dem sie sich naturgemäß auf die Seite des Ministeriums gestellt hat - aber das hat sie nicht gesagt.

 

Auch im niedersächsischen Justizministerium - seit dem Regierungswechsel 2003 in der Hand der CDU - ist wenig zu erfahren: Die Fortbildungsreferentin Immen verweist an die Pressereferentin Rosendahl, und die erklärt, Helmut Kramer sei aus Altersgründen abgesetzt worden, sie wisse nicht genau, wie alt er sei, doch sicher über siebzig, irgendwann sei halt Feierabend und auch ihr Schwiegervater habe es schwer genommen, als sie ihm erklärt habe, er dürfe nicht mehr Auto fahren. Es könne schließlich ein Unfall passieren.

 

Wer Kramer kennt, seine Rede- und Denkgeschwindigkeit, sein überwältigendes Faktenwissen und wenigstens einen Teil seiner publizistischen und juristischen Aktivitäten, dem kann bei einem solchen Satz nur der Telefonhörer aus der Hand fallen. Hätte die Pressereferentin einen Blick auf die Beurteilungsbögen der Tagungsteilnehmer geworfen und das überschwängliche Lob, das Kramer darin ausgesprochen wurde, zur Kenntnis genommen, hätte sie sich vermutlich ohnehin nicht getraut, solche Altersschwäche-Erklärungen abzugeben.

 

Immerhin: mit dem Wort Verkehrsunfall hat sie wohl bildlich die Wahrheit getroffen: Aus Sicht des Ministeriums ist es offenbar ein Zeichen von Unzurechenbarkeit und Verkehrsgefährdung, wenn sich ein Tagungsleiter ermächtigt, das Wort zu ergreifen. So etwas kann ein Justizministerium offenbar nicht dulden: Ein Gespräch mit der Fortbildungsreferentin Immen wurde dem WDR von der kühlen Frau aus dem Pressereferat deshalb auch untersagt.

 

Zurück zu Kramers verbotenem Vortrag: Die Richter auf der Richterakademie akzeptieren brav das Hausverbot und verließen die Akademie, um Helmut Kramer im Wustrauer Café Constance zu hören, wo sie fast enttäuscht waren, wie sachlich und zurückhaltend Kramer referierte: darüber, wie viele Steine ihm und seinen Mitstreitern in den Weg geworfen worden waren, bis sie endlich von der Beugung des Rechts und über die unrechtmäßigen Todesurteile im Nationalsozialismus berichten durften - und über die Karrieren der Nazirichter in der Bundesrepublik.

 

Ein Richter aus Köln war unter den Teilnehmern, und er erzählt von der nur intern geäußerten allgemeinen Empörung über den Rausschmiss aus der Akademie. Irgendwann am Abend, im Café Constance, hätten sich die Richter gefragt, warum sie sich dem Rauswurf eigentlich nicht widersetzt hätten und sich jetzt in dieser - wörtlich - „unwürdigen Situation befänden, sich wie eine Verschwörergruppe verstecken zu müssen“. Bis einer von ihnen einen angeblich makabren Scherz machte und fragte, ob das ganze nicht ein soziologisches Experiment gewesen sei: Auf einer Tagung, die der Frage nachgeht, wie es passieren konnte, dass sich die - eigentlich unabhängigen - Richter in die Abhängigkeit der Nazi-Diktatur begeben hätten, auf einer solchen Tagung erleben Richter sechzig Jahre später, wie sie sich selbst mit leisen Murren, aber widerstandfrei einer Entscheidung beugen, die sie für widersinnig und unrechtmäßig halten. Sie haben schlicht den Mund gehalten und auf diese Weise Konflikte oder Konsequenzen für sich selbst vermieden.

 

Aber sicher, sagte der Richter aus Köln, die Beschreibung und die Einschätzung des ganzen Vorfalls dürfe gerne unter Nennung seines Namens im Radio zitiert werden - und rief am nächsten Morgen besorgt in der Redaktion des Tageszeichen an. Er habe sich beraten und wolle nun auf keinen Fall namentlich genannt werden, da er interne Vorgänge nicht öffentlich machen dürfe. Und der Fall sei nicht wichtig genug, um deshalb einen Regelverstoß zu begehen. Womit er - wie seine Kollegen auf der Richterakademie - das soziologische Experiment nicht bestanden hat.

 

Ach ja - worum geht es in der Tagung, die Helmut Kramer nicht länger leiten sollte, an der der Kölner Richter aber teilnehmen durfte? Die Unabhängigkeit der Richter und ihre Standfestigkeit.