- Die 1999 eröffnete Ausstellung
Gedenkstätte für die Opfer der nationalsozialistischen Justiz und Lernort gegen die Tat
Helmut Kramer, August 2001
In einem Artikel der Frankfurter Rundschau, der im GedenkstättenRundbrief Nr. 17 (1986) abgedruckt ist, wird darauf hingewiesen, dass nach massiven internationalen Protesten aus nahezu allen Ländern Europas das Hinrichtungsgebäude in der JVA Wolfenbüttel nicht abgerissen werden soll. Für die Erhaltung hat sich u.a. auch der Fachausschuss Richter und Staatsanwälte in der ÖTV, dessen Sprecher Dr. Helmut Kramer war, eingesetzt. Allerdings sollte nach Auskunft des damaligen Justizministers Remmers das Gebäude nur den Angehörigen ehemaliger Opfer zugänglich sein, da es sich innerhalb der JVA befindet.
Heute wird das Gebäude als Gedenkstätte von vielen Gruppen besucht. Darüber hinaus gibt es, seit 1999 bereits in zweiter Fassung, eine Dokumentation über die Geschichte des Zuchthauses und die dort während der NS-Zeit vollzogenen Justizmorde.
Die Gedenkstätte ist den Opfern der NS-Justiz gewidmet. Die Gedenkstätte, die Ausstellung und die begleitenden Seminare dienen aber bewusst auch der Auseinandersetzung mit Taten und Tätern, in diesem Fall Richtern und anderen Justizbeamten. Warum neben dem Gedenken an die Opfer die Auseinandersetzung mit den Tätern so wichtig ist, beschreibt Helmut Kramer.
Ein zweistöckiger Solitärbau. Darüber ein Uhrentürmchen mit Läuteglocke: die ehemalige Hinrichtungsstätte in Wolfenbüttel, mitten in der Justizvollzugsanstalt und diese wieder in der Altstadt von Wolfenbüttel gelegen. Dort starben über 700 Menschen unter dem Fallbeil oder am Galgen, deutsche Zivilisten und Wehrmachtsangehörige, Juden, ausländische Zwangsarbeiter, Straf- und Kriegsgefangene, Sinti und Roma.
ehemalige Hinrichtungsstätte in der Justizvollzugsanstalt Wolfenbüttel,
erbaut 1937
Foto: Dr. Kramer
Die Vorgeschichte der Gedenkstätte
Bemerkenswert ist bereits die Gebäudegeschichte. Im März 1937 ordnete das Reichsjustizministerium die Errichtung einer bereits im Herbst 1937 fertiggestellten Hinrichtungsstätte im Wolfenbütteler Gefängnis an. Damit sollte ersichtlich dem für den Fall eines Krieges eingeplanten vermehrten Hinrichtungsbedarf Rechnung getragen werden. Mit dieser Maßnahme leisteten die Beamten des Reichsjustizministeriums somit neben einer Reihe sogenannter Schubladengesetze frühzeitig einen wichtigen Beitrag zur Vorbereitung des Angriffskrieges.
Die Geschichte des Ortes nach Kriegsende ist eine Geschichte der Gleichgültigkeit und der Verdrängung. Nach 1945 wurde das Gebäude umfunktioniert zu Desinfektionszwecken und zur Gerümpelaufbewahrung. Im Jahre 1984 beschloss der niedersächsische Justizminister definitiv den Abbruch des Gebäudes. Durch die vereinten massiven Proteste ausländischer Verfolgtenorganisationen und einiger nicht geschichtsblinder RichterInnen konnte dies verhindert und die Einrichtung einer im Jahre 1990 eröffneten Gedenkstätte durchgesetzt werden.
Die in der Trägerschaft der Niedersächsischen Landeszentrale für politische Bildung organisierte Gedenkstätte besteht aus zwei Teilen: der Hinrichtungsstätte und der erst im November 1999 eröffneten neuen Ausstellung in einem benachbarten, gleichfalls in der JVA gelegenen Renaissancebau des 16. Jahrhunderts.
Das ehemalige Hinrichtungsgebäude ist – mit Ausnahme einer vergrößerten Wiedergabe des Hinrichtungsbuches – von Ausstellungsstücken bewusst frei gehalten. Der Besucher soll das Unsagbare unverstellt auf sich wirken lassen. Auch die Wiederaufstellung einer Guillotine würde die Gedanken und Gefühle nur auf den Hinrichtungsvorgang und den Henker fixieren – und damit von der Frage nach den Tätern hinter dem Täter ablenken.
Lernort zum Problem des Schreibtischtäters
Wenn eine Gedenkstätte ein Lernort für die Gesellschaft sein will, kann sie – auch in der Begleitung durch Führungen und Seminare – nicht umhin, wichtige Aspekte und Fragen zur Täterproblematik, insbesondere zur Problematik des Schreibtischtäters, zu erörtern, darunter die Aspekte der Tatortferne solcher Täter, ihres arbeitsteiligen Vorgehens, ihrer Mentalität, Motivation, des Persönlichkeitsbildes und der Selbstbeschwichtigungs- und Exkulpationsstrategien, ferner die Ausblendung der Erscheinungsform des Schreibtischtäters im Bild der Öffentlichkeit und die – immer wieder zu stellende, nie abschließend zu beantwortende – Frage: was sind die Ursachen dafür, dass „ganz normale“ Menschen mit einer meist gediegenen Ausbildung (z. B. der Juristenausbildung) und gutbürgerlichen Sozialisation gleichsam über Nacht zu Mördern (bei Juristen: zu Mördern in der Robe) werden können? In der heutigen Juristenausbildung ist diese Frage übrigens nach wie vor fast völlig ausgeklammert.
Ebenso wie bei den übrigen NS-Gewaltverbrechen gilt es auch in Wolfenbüttel, die Glieder in der Täterkette vom „tatnahen“ Ausführenden bis hin zu den Schreibtischtätern zurückzuverfolgen, ob sie nun in SS-Uniform oder in Zivil oder, wie die Richter, in der Robe amtierten.
Foto: Christoph Bartolosch
Unter den Schreibtischtätern nehmen die Juristen einen ganz besonderen Platz ein: Die spezifische Funktion der Justiz in einem Unrechtsstaat besteht darin, dass sie – unter der Vorgabe, ihre Urteile ließen sich aus gesichertem Recht ableiten – ihre juristisch-technischen Fertigkeiten in den Dienst der Machthaber stellt, um damit politischen Maßnahmen bis hin zum Terror den Anstrich des Legalen und Richtigen zu verleihen, vor dem Unrecht eine Fassade der Scheinlegalität zu errichten. Diese Funktion, die sich auch als „Verrechtlichung des Unrechts“ bezeichnen lässt, hatte bereits die Anklage im Nürnberger Juristenprozess mit den Worten ins Bild gesetzt: „Der Dolch des Mörders war unter der Robe des Juristen verborgen“. Indem die Juristen das Unrecht mit dem Schein der Glaubwürdigkeit versahen, leisteten sie einen besonders effektiven Beitrag zur Stabilisierung und Durchsetzung des Unrechtssystems.
Militärische optische Geräte, die die Häftlinge als Zwangsarbeiter fertigen mußten
Foto: Christoph Bartolosch
So ebneten Rechtsprofessoren in ihren Schriften dem polizeistaatlichen Terror bis hin zur „Schutzhaft“ in Konzentrationslagern den juristischen Weg. Juristen im Reichsjustizministerium erfanden die „Volksschädlingsverordnung“ und die „Kriegssonderstrafrechtsverordnung“, die das justizförmige Töten in Fällen von Bagatellkriminalität und bei Desertion von Soldaten zuließen, die sich dem verbrecherischen Angriffskrieg entziehen wollten. Militärjuristen in den Rechtsabteilungen des Oberkommandos der Wehrmacht und des Oberkommandos des Heeres schufen die Rechtsnormen, die Widerstandskämpfer in den besetzten Westgebieten (Nacht- und Nebelbefehl), sowjetische Politoffiziere, überhaupt große Teile der sowjetischen Bevölkerung (Kommissarbefehl, Barbarossa-Erlass) amtlich zum Freiwild erklärten. Und Tausende von Richtern in der Heimat und an den Kriegsgerichten vollzogen, teils noch im „Übersoll“, diese menschenrechtswidrigen Gesetze.
Eine Darstellung der Täterseite müsste also die Beteiligung am Massen- und Völkermord über alle Stufen der Mitwirkung hinweg als eine Handlungskette begreifen. Das dirigistische, planerische, intellektuelle Element, ohne das der Massenmord nie hätte durchgeführt werden können, ist bislang nicht einmal ansatzweise in das öffentliche Bewusstsein gedrungen.
Noch immer konzentriert sich das Interesse mancher Gedenkstätten neben dem natürlich nach wie vor unverzichtbaren Opferaspekt auf die ortsnah handelnden Täter, die eher im unteren Bereich des Befehlsstranges standen, wie etwa die KZ-Kommandanten und die Lagermannschaften. Die grundlegenden Befehle kamen indessen aus den Schaltzentralen, die die Verbrechen aus der Distanz steuerten. Hierzu gibt es bislang nur die drei Gedenkstätten „Topographie des Terrors“, „Haus der Wannsee-Konferenz“ und „Inspektion der Konzentrationslager“ in Oranienburg.
Am Beispiel der Juristen lassen sich Funktion und Merkmale von Schreibtischtätern besonders gut veranschaulichen. Dazu gehört die psychologisch entlastende Distanz zur unmittelbaren Tatausführung: Weil sie sich – andere und vielleicht sich selbst betrügend – lediglich als verlängerten Arm des angeblich zwingenden Gesetzes betrachtet haben, haben sie sich auf einer gewissen Meta-Ebene des intellektuellen Bewusstseins – anders wohl auf der Ebene des moralischen Fühlens – nicht einmal als Täter angesehen. Zu diesen Merkmalen gehört ferner eine relativ hohe Ansiedlung im Gefüge der staatlichen Hierarchie, mit einer Stellung und aufgrund von Ermessensnormen, die ihnen ein ausreichendes Maß an Entscheidungsspielraum beließ, weit entfernt von jedem „Befehlsnotstand“ (keinem Richter oder Staatsanwalt der Jahre 1933 bis 1945 ist wegen einer politisch missliebigen Entscheidung irgendein existentiell bedeutsamer Nachteil erwachsen). Unauffällig ist schließlich auch das „Tatwerkzeug“: das juristische Rechtsanwendungsinstrumentarium, mit dessen Hilfe sie auch schlimmstes Unrecht „verrechtlichten“.
Das Gedenken an die Opfer fällt offensichtlich leichter als die Erinnerung an die Täter. Hat man mitunter über die Opfer sogar nur deshalb gesprochen, um nicht von den Tätern reden zu müssen? Die Frage lenkt den Blick auf die jetzt an der Außenwand des Gedenkstättengebäudes angebrachte Tafel, die zu Zeiten der Abrisspläne (1985) als einzige Erinnerung an jene Wolfenbütteler Vergangenheit bleiben sollte – heute ein Sinnbild für einen hoffentlich überwundenen Umgang mit der Geschichte:
Ein Dokument der Zeitgeschichte, einer Geschichte des
Vergessens und verdrängens:
Diese Gedenktafel sollte das Anfang der 80iger Jahre
des zwanzigsten Jahrhunderts zum Abriss bestimmte
Hinrichtungsgebäude ersetzen. Heute ist sie als
zeitgeschichtliches Zeugnis an der Außenwand der
Gedenkstätte angebracht.
Foto: Christoph Bartolosch
Die neue Ausstellung arbeitet mit Texttafeln, unterhalb derer der Besucher in integrierten Schubern biographische Ordner mit ergänzenden Angaben und Erläuterungen findet. Die Ausstellung gliedert sich in drei Abschnitte: die Vorgeschichte in der Weimarer Republik, die NS-Justiz selbst und schließlich die (problematische) Aufarbeitung in der Bundesrepublik.
Eines der – dem Besucher nicht immer ganz durchsichtigen – Ordnungsprinzipien orientiert sich in dem Hauptraum an den einzelnen Opfergruppen. Neben Auszügen aus Gerichtsakten wird unter anderem am Beispiel der Mitwirkung der Justiz an den Anstaltsmorden und der Auslieferung von Gefangenen an SS und Polizei zur „Vernichtung durch Arbeit“ auch auf den Anteil der Justizverwaltung an den Verbrechen eingegangen. Andere Schwerpunkt sind die „Nacht und Nebel“-Justiz gegen belgische und französische Widerstandskämpfer und der Strafvollzug mit den sich ständig verschärfenden Haftbedingungen.
Bekenntnis zum Unrechtsgesetz
Die Ausstellung, an der der Verfasser als juristischer Berater mitgewirkt hat, endet nicht mit dem Jahr 1945. Vielmehr wird die Art des Umganges der Nachkriegsjustiz mit ihrer Vorgeschichte ihrerseits zum Gegenstand gemacht. Wie schwer bundesdeutschen Richtern die Delegitimierung des Unrechts gefallen ist, wird aus einer Entscheidung des Landgerichts Braunschweig von 1965 deutlich. Darin wird mit aller vermeintlichen Akkuratesse eines hochentwickelten rechtstechnischen Instrumentariums ein Terrorurteil des Braunschweiger Sondergerichts gegen ein neunzehnjähriges Mädchen mit den kriegsbedingten Erfordernissen einer konsequenten Strafjustiz gerechtfertigt und die „Volksschädlingsverordnung“ mit ihrer grundsätzlichen Androhung der Todesstrafe für Plünderung als damals „geltendes Recht“ bezeichnet, das übergesetzlichen menschenrechtlichen Maßstäben keineswegs widersprochen habe. Nicht einmal mit der Einstufung der Jugendlichen als „typischer Volksschädling“ habe das Sondergericht rechtsfehlerhaft entschieden. Dies Dokument einer Bestätigung des Unrechts steht nicht vereinzelt da. Es ist ein Lehrstück für die Notwendigkeit einer verstärkt kritischen Begleitung der Justiz durch eine allerdings erst ihrerseits zu kritischem Rechtsdenken zu befähigenden Öffentlichkeit.
Ganz der Tätergeschichte gewidmet ist der „Täterblock“, eine schon in der Gestaltung bemerkenswerte, 2,40 Meter hohe, quadratische Etalage, jede der vier Seiten bestimmt zur Aufnahme von 16 Aktenordnern mit Täterbiographien, die die oftmals auch in der Bundesrepublik fortgesetzten Karrierewege von Juristen umfassen. Die große Anzahl der noch unausgefüllten Fächer offenbart allerdings, wie viel Arbeit zur Vervollständigung der Ausstellung gerade hier noch geleistet werden muss.
Kritik der Ausstellung
Dass die Verfasser schlimmer „völkischer“ Texte - die Professoren Ernst Rudolf Huber und Hans Larenz – es auch in der Bundesrepublik wieder zu hohem Ansehen gebracht haben, hätte mit Kurzangaben zu ihrer Lehrstuhltätigkeit ohne Überfrachtung der Texte gesagt werden können. Nicht alle Texte erschließen sich von selbst. Zur Eigenart juristischer Texte gehört, dass sie oftmals die dahinter stehenden politischen Motive eher verdecken als offenbaren. Hilfestellung werden der in Kürze fertig gestellte Katalog und weitere Begleitmaterialien sowie Seminare für Pädagogen und Juristen bieten.
Das größte Manko liegt in der Raumknappheit (120 Quadratmeter) begründet. Als bislang für die ganze Bundesrepublik einzige ständige Dokumentation zur NS-Justiz hätte die Ausstellung eine größere Fläche verdient. Deshalb sollte das in Wolfenbüttel Geleistete zum Vorbild und Anstoß zu dem vom Forum Justizgeschichte e.V. angestrebten größeren, vielleicht auch zentraler in Berlin oder Leipzig (Gebäude des ehemaligen Reichsgerichts) einzurichtenden Dokumentationszentrum zur juristischen Zeitgeschichte genommen werden. Seit Januar 2001 ist ein Extrakt der Ausstellung – vor allem die Texttafeln – als Wanderausstellung zu sehen, die, verbunden mit begleitenden Vorträgen, in diesem und in den nächsten Jahren in zahlreichen Städten in ganz Niedersachsen gezeigt wird. Inzwischen wird auch über die Aufarbeitung der problematischen politischen Justiz nachgedacht, die unter maßgeblicher Beteiligung ehemaliger NS-Juristen in den Jahren 1949 bis 1968 schwerpunktmäßig gerade auch in Niedersachsen geübt worden ist. Anlass dazu gibt bereits der Umstand, dass die damals verfolgten Kommunisten ihre Freiheitsstrafen meist in Wolfenbüttel hatten verbüßen müssen, manche in den Räumen der heutigen Ausstellung. Wenn der demokratische Rechtsstaat Selbstkritik aushält, wird es auch zu diesem Thema eine Wanderausstellung mit Informationen darüber geben, was in der Frühzeit der Bundesrepublik unter dem scheinbar ungetrübten Himmel des Rechtsstaates möglich war.
Die Wolfenbütteler Ausstellung regt zum Nachdenken darüber an, wie leicht das Instrumentarium des Rechts zu rechtsfremden Zwecken missbraucht werden kann und wie Juristen ihre Aufgabe, an der Herstellung von Gerechtigkeit mitzuwirken, verfehlen können. Wenn die Ausstellung eine solche Nachdenklichkeit bei allen, bei Juristen und bei Nichtjuristen, erzeugt, hat sie etwas erreicht, das über bloße Betroffenheit über das in der Vergangenheit Geschehene hinausgeht.
aus: GedenkstättenRundbrief Nr. 100, 4/2001, S. 50 ff
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Literaturhinweis:
Helmut Kramer: Plädoyer für ein Forum zur juristischen Zeitgeschichte, Bremen 1998.
Das Buch kann hier heruntergeladen werden
Dr. Helmut Kramer war nach dem Studium der Geschichte und Rechtswissenschaft Richter am OLG. Er ist Vorsitzender des Forum Justizgeschichte e.V.
15/11/201 Die Inhalte werden demnächst veröffentlicht